Transparenzregister und revidiertes GwG ab 1. Oktober 2026: Was Schweizer KMU und Treuhänder jetzt konkret tun müssen

Am 1. Oktober 2026 startet das Transparenzregister Schweiz, und am selben Tag tritt das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) in Kraft. Beides betrifft fast jedes Schweizer Unternehmen und jede Treuhandstelle.
1) Zwei Gesetze, zwei Adressaten
Das wird oft vermischt, deshalb vorab die Trennung:
- Transparenzregister (TJPG): betrifft Gesellschaften. Jede AG, GmbH und Genossenschaft muss melden, welche natürlichen Personen sie letztlich kontrollieren.
- Revidiertes GwG: betrifft Beraterinnen und Berater, also Treuhänder, Anwälte, Notare, Domizilanbieter, die bei bestimmten Geschäften mitwirken. Sie erhalten neu Sorgfalts- und Registerpflichten, wie sie bisher nur Banken und Finanzintermediäre kannten.
Wenn Sie ein KMU führen, ist Teil 2 für Sie relevant. Wenn Sie Treuhänder sind, Teil 3.
Transparenzregister Schweiz: Was Unternehmen melden müssen
Muss ich melden? Sehr wahrscheinlich ja. Betroffen sind alle nicht börsenkotierten Gesellschaften, also praktisch jede GmbH, AG und Genossenschaft in der Schweiz, auch die Einpersonen-GmbH. Ebenfalls erfasst: ausländische Gesellschaften mit tatsächlicher Verwaltung oder Grundeigentum in der Schweiz.
Wer ist «wirtschaftlich berechtigt»? Jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert. Gibt es niemanden, der diese Schwelle erreicht, wird das oberste geschäftsführende Organ gemeldet.
Was wird gemeldet? Name, Geburtsdatum, Nationalität(en), Wohnsitz und die Art der Kontrolle. Bei Beteiligungsketten über Holdings zusätzlich UID und Sitz der Zwischengesellschaften.
Wo und wie? Elektronisch über EasyGov, geführt vom Bundesamt für Justiz.
Ist das öffentlich? Nein. Das Register ist nicht öffentlich. Zugriff haben Behörden sowie GwG-unterstellte Finanzintermediäre und Berater im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten. Konkurrenten, Kunden oder Journalisten sehen nichts.
Bis wann? Die Erstmeldung ist gestaffelt. Für viele kleinere Gesellschaften, deren Eigentümer ohnehin schon im Handelsregister stehen, läuft die Frist deutlich länger als für komplexe Strukturen.
Warum jetzt und nicht erst kurz vor der Frist? Weil Korrekturen nach dem Inkrafttreten gebührenpflichtig sind und weil Änderungen der Kontrollverhältnisse laufend nachgemeldet werden müssen. Wer die Eigentümerstruktur einmal sauber dokumentiert hat (Aktienbuch, Beteiligungsverträge, Vollmachten), macht die Meldung in einer halben Stunde. Wer das erst im Winter zusammensucht, sucht länger.
Was passiert, wenn ich es nicht mache? Vorsätzliche Verletzung der Melde- und Identifikationspflicht kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden. Realistischer als die Busse ist ein anderes Problem: Banken und Treuhänder müssen Abweichungen zwischen Register und eigenen Unterlagen melden. Eine fehlende oder falsche Meldung fällt also spätestens bei der nächsten Kontoeröffnung oder beim Jahresabschluss auf.
Checkliste für Ihre erste Meldung
- Aktuelles Aktienbuch bzw. Anteilbuch (Stichtag, alle Übertragungen)
- Aktionärbindungs- oder Beteiligungsverträge, falls vorhanden
- Bei Holdings: Organigramm bis zur natürlichen Person
- Kopie Ausweis der wirtschaftlich berechtigten Personen
- EasyGov-Zugang mit Vollmacht für die meldende Person
3) Für Treuhänder und Berater: das revidierte GwG
Bin ich neu unterstellt? Wenn Sie berufsmässig bei einer dieser Tätigkeiten für Kunden mitwirken, ja:
- Kauf oder Verkauf von Grundstücken
- Gründung, Führung oder Verwaltung nicht-operativer Gesellschaften (Holdings, Sitzgesellschaften, Trusts, Stiftungen)
- Kauf oder Verkauf von Gesellschaften
- Bereitstellen einer Domizil- oder Sitzadresse
«Berufsmässig» bedeutet nach Art. 12f GwV: Bruttoerlös über CHF 50’000 pro Jahr aus diesen Tätigkeiten, mehr als 20 Dauerkunden, Verfügungsmacht über fremde Vermögenswerte über CHF 5 Mio. oder Transaktionsvolumen über CHF 2 Mio. pro Jahr. Ein Schwellenwert genügt.
Was heisst das konkret? Kundenidentifikation, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, Risikobeurteilung, Dokumentation, ein lückenloses Register, bei Verdacht Meldung an die MROS. Und: Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO).
Die zwei Daten, die zählen
- 1. Oktober 2026: Die Sorgfaltspflichten gelten ab diesem Tag. Es gibt keine Übergangsfrist für die Pflichten selbst.
- 1. Dezember 2026: Frist für das SRO-Anschlussgesuch. Wer bis dahin kein Gesuch gestellt hat, darf die unterstellten Tätigkeiten nicht mehr ausüben.
Für Treuhänder heisst das: die Anmeldung bei der SRO. Zwei Monate sind kurz, wenn dazwischen noch das Q3-Reporting liegt.
4) Wie wir das bei Burkhart & Partners gelöst haben
Wir bieten Domiziladressen, Firmengründungen und Verwaltungsratsmandate an. Damit sind wir ab 1. Oktober selbst unterstellt. Wir haben im Frühling versucht, das mit Excel, Ordnern und einer Checkliste abzubilden, und ziemlich schnell gemerkt: Ein Register, das lückenlos nummeriert sein muss, eine 4-Augen-Freigabe braucht und beim Revisor auf Knopfdruck exportierbar sein soll, ist in Excel eine Zeitbombe.
Also haben wir es gebaut. klaris ist unser eigenes Werkzeug für die GwG-Pflichten von Treuhändern:
- GwG-Register und Transaktionen, lückenlos nummeriert, mit Risikobeurteilung nach SRO-Katalog und 4-Augen-Freigabe
- Kunden-Onboarding in 8 Schritten, inklusive Zefix-Abgleich, Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten und Formulare A/K/S/T
- Tägliches Sanktions-Screening gegen die SECO-Liste, automatisch protokolliert
- Audit-Export für die SRO-Revision mit einem Klick
- Hosting und Daten in der Schweiz, revisionssicher mit Hash-Kette und Snapshots
Wir nutzen klaris ab Oktober für unsere eigenen Mandate. Weil andere Treuhandstellen vor genau demselben Problem stehen, öffnen wir es zum Launch auch für Dritte. Wer wissen will, ob die eigene Tätigkeit überhaupt betroffen ist, kann den 2-Minuten-Check auf klaris.ch machen.
5) Was Sie diese Woche tun sollten
Als Unternehmen: Aktienbuch aktualisieren, Eigentümerstruktur bis zur natürlichen Person aufzeichnen, EasyGov-Zugang klären.
Als Treuhänder: Den 2-Minuten-Check machen. Falls betroffen: SRO-Anschlussgesuch vor dem 1. Dezember einreichen und entscheiden, womit Sie das Register führen wollen. Beides lässt sich nicht auf Januar verschieben.
Fragen zu Ihrem konkreten Fall? Kontaktieren Sie uns, wir schätzen Ihre Situation ein und sagen Ihnen, was zu tun ist.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Grundlage sind das TJPG, das revidierte GwG sowie die vom Bundesrat am 12. Juni 2026 verabschiedeten Verordnungen (TJPV, GwV).

